Bahndammbrände / Waldbrandgefahr
Mit der Fahrsaison der Dampfbahn Fränkische Schweiz e.
V. (DFS) geht naturgemäß auch die Wald-brandsaison einher. Bei längeren
Trockenperioden steigt auch im Wiesenttal die Gefahr von Flächen- und
Waldbränden erheblich an. Die Bahnstrecke der DFS führt zwischen den
Bahnhöfen Muggendorf und Behringersmühle direkt am Wald entlang - eine
Tatsache, welcher durch die nachfolgenden Festlegungen Rechnung
getragen werden soll. Wir bitten daher alle unsere Fahrgäste um
Verständnis, wenn es zu betrieblichen oder persönlichen Einschränkungen
aufgrund der allgemeinen Gefahrenlage kommen sollte.
[↑]
Kohlebefeuerte Dampflokomotiven
Im Bereich einer Eisenbahn mit kohlegefeuerten
Lokomotiven können Flur- und Forstfeuer ihren Ursprung auch in
Bahndammbränden - hervorgerufen durch die Eisenbahnfahrzeuge selbst -
haben. Aufwendige, präventive Maßnahmen zur Verhütung derartiger
Brände, wie zum Beispiel Aufwuchsbekämpfung und Vegetationspflege im
Vorfeld und Sicherstellung der Funktion entsprechender Einrichtungen an
den Dampflokomotiven (Aschkastennässeinrichtung, Funkenfänger, etc.)
können die Gefahr mindern aber nicht komplett abwenden.
Die DFS hat daher (übrigens analog zur Deutschen
Bahn AG) festgelegt, bei der höchsten Gefährdungsstufe 5 nach der
internationalen Klassifizierung (Stufe 4 nach dem M68-Modell) generell
keine Dampflokomotiven mehr verkehren zu lassen. Bei kleineren
Waldbrandwarnstufen behält sich die DFS darüber hinaus das Recht vor,
bei Vorliegen besonderer Gefährdungslagen ebenfalls den Einsatz von
kohlebefeuerten Dampfloks auf ihrer Strecke zu untersagen. In allen
Fällen eines Dampflokverbotes wird versucht - soweit technisch und
organisatorisch möglich - die Dampflok durch eine Diesellok zu ersetzen.
Maßgeblich für die Beurteilung der Gefährdungslage ist die
tagesaktuelle Veröffentlichung des Deutschen Wetterdienstes (DWD),
welche unter http://www.dwd.de/agrarwetter
eingesehen werden kann. Darüber hinaus sind weitergehende
Beschränkungen durch die zuständigen Behörden möglich.
[↑]
Rauchen an Bord der Züge
Die
Erfahrung allerdings zeigt leider, dass allzu oft auch unvernünftige
Raucher unter den Fahrgästen für Bahndammbrände verantwortlich sind. Ab
einer internationalen Gefährdungsstufe 4 (Stufe 3 nach dem M68-Modell)
ist das Rauchen auf den offenen Plattformen generell verboten! Wir
bitten Sie dann weder Ihre Zigarette/Zigarre ins Freie abzuaschen noch
brennende Zigaretten und Kippen aus den Fenstern zu schmeißen. Durch
den Fahrtwind können Glutreste weiter verblasen werden, als jeder
Brandschutzstreifen reicht! Den Weisungen des Betriebspersonals ist
unbedingt Folge zu leisten. Die Dampfbahn Fänkische
Schweiz bittet mit Rücksicht auf die Nichtraucher / Kinder an Bord
ohnehin alle Fahrgäste auf das Rauchen an Bord möglichst ganz zu
verzichten.
Bitte bedenken Sie, dass auch jeder noch so kleine Brand einen Schaden
für die Umwelt darstellt und nahezu jeder Großbrand eine kleine Ursache
hat.
|